Norm
ABGB §1152 C6Rechtssatz
Wird eine Entlohnung aus dem Nachlaß versprochen oder doch in Aussicht gestellt, beginnt die Verjährungsfrist für eine angemessene Entlohnung wegen Nichterfüllung dieses Versprechens oder dieser Erwartung mit dem Tod des Versprechenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0021864Dokumentnummer
JJR_19710223_OGH0002_0040OB00009_7100000_001