RS OGH 1971/2/23 4Ob9/71, 4Ob16/84, 14Ob69/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1971
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Norm

ABGB §1152 C6
ABGB §1478

Rechtssatz

Wird eine Entlohnung aus dem Nachlaß versprochen oder doch in Aussicht gestellt, beginnt die Verjährungsfrist für eine angemessene Entlohnung wegen Nichterfüllung dieses Versprechens oder dieser Erwartung mit dem Tod des Versprechenden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 9/71
    Entscheidungstext OGH 23.02.1971 4 Ob 9/71
    Veröff: Arb 8844
  • 4 Ob 16/84
    Entscheidungstext OGH 21.02.1984 4 Ob 16/84
    Beisatz: Die eingetretene Fälligkeit des bis zu diesem Augenblick schwebend wirksamen Entgeltanspruches ist von rechtlichen Schritten, die etwa gegen das Testament ergriffen werden können, unabhängig. (T1) Veröff: JBl 1985,692
  • 14 Ob 69/86
    Entscheidungstext OGH 13.05.1986 14 Ob 69/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0021864

Dokumentnummer

JJR_19710223_OGH0002_0040OB00009_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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