Norm
ABGB §1486 Z1Rechtssatz
Der Anspruch auf das Entgelt aus einem Werkvertrag verjährt, wenn die Leistung nicht im Rahmen eines gewerblichen oder sonstigen Betriebes erbracht wurde, erst in dreißig Jahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0034218Dokumentnummer
JJR_19710223_OGH0002_0040OB00009_7100000_002