Norm
GBG §14 Abs1Rechtssatz
Die Einverleibung des Pfandrechtes für eine geringere Kaufpreisrestforderung als in der Pfandbestellungsurkunde angeführt, ist nur bei Vorlage einer weiteren Urkunde zulässig, aus der die Höhe der aushaftenden Kaufpreisrestforderung hervorgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0060472Dokumentnummer
JJR_19710303_OGH0002_0050OB00037_7100000_002