RS OGH 1999/9/20 Ds8/69, Ds11/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1971
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Norm

ABGB §267
ABGB §282 A
AußStrG §77
AußStrG §78
RDG §57 Abs3
  1. ABGB § 282 heute
  2. ABGB § 282 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  3. ABGB § 282 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006
  4. ABGB § 282 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2005
  5. ABGB § 282 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000
  6. ABGB § 282 gültig von 01.07.1984 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 136/1983

Rechtssatz

Aus der im § 57 Abs 3 RDG festgesetzten allgemeinen Dienstpflicht des Richters, sich im und außer Dienst vorwurfsfrei zu benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder die Achtung vor dem Richterstande schmälern könnte, geht klar hervor, daß eine Amtspflichtenverletzung auch gelegentlich eines Aktes der Rechtsprechung erfolgen kann. (Hier: Zuerkennung einer überhöhten Belohnung an zum Verlassenschaftskurator bestellten Gerichtsbeamten). (Ausführungen zur Unerwünschtheit der Bestellung von Gerichtsbeamten zu Verlassenschaftskuratoren bei großen Verlassenschaften).Aus der im Paragraph 57, Absatz 3, RDG festgesetzten allgemeinen Dienstpflicht des Richters, sich im und außer Dienst vorwurfsfrei zu benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder die Achtung vor dem Richterstande schmälern könnte, geht klar hervor, daß eine Amtspflichtenverletzung auch gelegentlich eines Aktes der Rechtsprechung erfolgen kann. (Hier: Zuerkennung einer überhöhten Belohnung an zum Verlassenschaftskurator bestellten Gerichtsbeamten). (Ausführungen zur Unerwünschtheit der Bestellung von Gerichtsbeamten zu Verlassenschaftskuratoren bei großen Verlassenschaften).

Entscheidungstexte

  • Ds 8/69
    Entscheidungstext OGH 22.03.1971 Ds 8/69
  • Ds 11/99
    Entscheidungstext OGH 20.09.1999 Ds 11/99
    nur: Aus der im § 57 Abs 3 RDG festgesetzten allgemeinen Dienstpflicht des Richters, sich im und außer Dienst vorwurfsfrei zu benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder die Achtung vor dem Richterstande schmälern könnte, geht klar hervor, daß eine Amtspflichtenverletzung auch gelegentlich eines Aktes der Rechtsprechung erfolgen kann. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0007710

Dokumentnummer

JJR_19710322_OGH0002_0000DS00008_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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