Norm
StVO §80 Abs6Rechtssatz
Nach dem § 80 Abs 6 StVO genügt es nicht, daß bei Annäherung von Fahrzeugen Lichtsignale gegeben werden, die zur Sicherung verwendete Lampe muß vielmehr ständig leuchten.Nach dem Paragraph 80, Absatz 6, StVO genügt es nicht, daß bei Annäherung von Fahrzeugen Lichtsignale gegeben werden, die zur Sicherung verwendete Lampe muß vielmehr ständig leuchten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0075470Dokumentnummer
JJR_19710325_OGH0002_0020OB00006_7100000_005