Norm
EO §65 BRechtssatz
Zurückweisung des Rekurses des Verpflichteten gegen den Auftrag des Exekutionsgerichtes an den Drittschuldner, die gepfändete Forderung gemäß § 307 EO wegen Mehrheit der betreibenden Gläubiger zu erlegen, mangels Rechtsschutzinteresses.Zurückweisung des Rekurses des Verpflichteten gegen den Auftrag des Exekutionsgerichtes an den Drittschuldner, die gepfändete Forderung gemäß Paragraph 307, EO wegen Mehrheit der betreibenden Gläubiger zu erlegen, mangels Rechtsschutzinteresses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0002256Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009