RS OGH 1971/5/5 11Os80/71

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Veröffentlicht am 05.05.1971
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Rechtssatz

Eine Ausführung von Nichtigkeitsgründen noch vor der Zustellung des Urteils ist beachtlich und hindert die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde nach § 285 a Z 2 StPO.Eine Ausführung von Nichtigkeitsgründen noch vor der Zustellung des Urteils ist beachtlich und hindert die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde nach Paragraph 285, a Ziffer 2, StPO.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 80/71
    Entscheidungstext OGH 05.05.1971 11 Os 80/71
    Veröff: SSt 42/18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100200

Dokumentnummer

JJR_19710505_OGH0002_0110OS00080_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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