RS OGH 1971/5/5 5Ob108/71

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Veröffentlicht am 05.05.1971
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Norm

KO §47

Rechtssatz

Unter den vom Masseverwalter "bestrittenen" Barauslagen im Sinne des § 47 KO sind nur solche zu verstehen, die der Masseverwalter für Rechnung der Masse in barem geleistet hat.Unter den vom Masseverwalter "bestrittenen" Barauslagen im Sinne des Paragraph 47, KO sind nur solche zu verstehen, die der Masseverwalter für Rechnung der Masse in barem geleistet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0064723

Dokumentnummer

JJR_19710505_OGH0002_0050OB00108_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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