Norm
ABGB §91 C3bRechtssatz
Die Ehefrau kann das ihr an der Ehewohnung, deren alleiniger Hauptmieter ihr Mann ist, zustehende familienrechtliche Wohnrecht weder zum Teil an einen Dritten (hier in Form eines konkludenten Untermietvertrages) weitergeben noch durch Aufnahme eines Dritten in die Wohnung unter Beschränkung des Wohnrechtes ihres Mannes ausdehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0047365Dokumentnummer
JJR_19710505_OGH0002_0060OB00074_7100000_001