RS OGH 1971/5/5 6Ob74/71

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Veröffentlicht am 05.05.1971
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Norm

ABGB §91 C3b

Rechtssatz

Die Ehefrau kann das ihr an der Ehewohnung, deren alleiniger Hauptmieter ihr Mann ist, zustehende familienrechtliche Wohnrecht weder zum Teil an einen Dritten (hier in Form eines konkludenten Untermietvertrages) weitergeben noch durch Aufnahme eines Dritten in die Wohnung unter Beschränkung des Wohnrechtes ihres Mannes ausdehnen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 74/71
    Entscheidungstext OGH 05.05.1971 6 Ob 74/71
    Veröff: MietSlg 23002

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0047365

Dokumentnummer

JJR_19710505_OGH0002_0060OB00074_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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