Norm
ABGB §833 D3Rechtssatz
Bei der Prüfung der 2/3 Mehrheit sind Miteigentümer, die hinsichtlich eines Bestandgegenstandes mit den übrigen Miteigentümern einen Mietvertrag abgeschlossen haben, zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013645Dokumentnummer
JJR_19710505_OGH0002_0050OB00023_7000000_001