RS OGH 1971/5/10 5Ob43/71

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Veröffentlicht am 10.05.1971
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Norm

ABGB §1319

Rechtssatz

Ein "Ablösen" von Gebäudeteilen liegt nicht nur vor, wenn ein Teil in seinem Zusammenhang mit dem Ganzen getrennt wird, sondern ist auch dann gegeben, wenn ein Teil des Ganzen gelockert wird (hier: aufschwingende Gartentür).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 43/71
    Entscheidungstext OGH 10.05.1971 5 Ob 43/71
    Veröff: EvBl 1971/280 S 522 = MietSlg 23210

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030243

Dokumentnummer

JJR_19710510_OGH0002_0050OB00043_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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