Rechtssatz
Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn die Klage zunächst ohne pflegschaftsbehördliche Ermächtigung eingebracht, der Mangel der Prozessermächtigung nachträglich jedoch saniert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0034919Dokumentnummer
JJR_19710518_OGH0002_0080OB00091_7100000_001