Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die eigenmächtige Entnahme einer Sache aus dem Betrieb ohne vorherige Verständigung des Dienstgebers erfüllt nicht den Entlassungstatbestand des § 27 AngG, wenn es zum Zwecke einer Verbrechensaufklärung geschieht.Die eigenmächtige Entnahme einer Sache aus dem Betrieb ohne vorherige Verständigung des Dienstgebers erfüllt nicht den Entlassungstatbestand des Paragraph 27, AngG, wenn es zum Zwecke einer Verbrechensaufklärung geschieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Eigenmacht, Aufklärung, Straftat, strafbare Handlung, Delikt, Vertrauensunwürdigkeit, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0029608Dokumentnummer
JJR_19710518_OGH0002_0040OB00023_7100000_002