RS OGH 1997/12/10 5Ob121/71, 9Ob342/97b

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Veröffentlicht am 19.05.1971
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Rechtssatz

Urkunden die von einem Beteiligten dem Sachverständigen übermittelt wurden, sind nach der Beendigung des Abhandlungsverfahrens demjenigen auszufolgen, der sie vorgelegt hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0006362

Dokumentnummer

JJR_19710519_OGH0002_0050OB00121_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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