RS OGH 1971/5/27 1Ob110/71

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Veröffentlicht am 27.05.1971
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Norm

ABGB §167 a
ABGB §167 b

Rechtssatz

Bei dem Anspruch nach § 167 ABGB handelt es sich um einen Schadenersatz, sondern um einen familienrechtlichen Anspruch. - Der Anspruch der Mutter ist erloschen, wenn ein Dritter - hier ihr Vater - die Kosten der Entbindung in der Absicht bezahlt, die Schuld des außerehelichen Vaters zu erfüllen oder sie selbst gegen außerehelichen Vater auf Grund der Bestimmung des § 1042 ABGB geltend zu machen (vgl dazu SZ 18/31).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 110/71
    Entscheidungstext OGH 27.05.1971 1 Ob 110/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0048359

Dokumentnummer

JJR_19710527_OGH0002_0010OB00110_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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