Norm
ABGB §167 aRechtssatz
Bei dem Anspruch nach § 167 ABGB handelt es sich um einen Schadenersatz, sondern um einen familienrechtlichen Anspruch. - Der Anspruch der Mutter ist erloschen, wenn ein Dritter - hier ihr Vater - die Kosten der Entbindung in der Absicht bezahlt, die Schuld des außerehelichen Vaters zu erfüllen oder sie selbst gegen außerehelichen Vater auf Grund der Bestimmung des § 1042 ABGB geltend zu machen (vgl dazu SZ 18/31).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0048359Dokumentnummer
JJR_19710527_OGH0002_0010OB00110_7100000_001