RS OGH 1971/6/8 8Ob115/71

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Veröffentlicht am 08.06.1971
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Norm

ABGB §1304 BVIII

Rechtssatz

Kein Mitverschulden der Eigentümerin eines Hundes, die diesen mit dem ihr als nicht bösartig bekannten, frei herumlaufenden Hund des Beklagten spielen ließ, die Hunde, als wider Erwarten zu raufen begannen, mit bloßer Hand trennte und vom Hund des Beklagten gebissen wurde.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 115/71
    Entscheidungstext OGH 08.06.1971 8 Ob 115/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0026886

Dokumentnummer

JJR_19710608_OGH0002_0080OB00115_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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