RS OGH 1971/6/23 IVZR44/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1971
beobachten
merken

Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Der Versicherer kann sich nicht auf die Überschreitung der verlängerten Klagefrist berufen, wenn sie darauf beruht, daß die Entscheidung in dem anhängigen Strafverfahren entgegen den Erwartungen der Beteiligten erst nach Ablauf der verlängerten Klagefrist ergangen ist.

Veröff: VersR 1971,829

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0104014

Dokumentnummer

JJR_19710623_AUSL000_0040ZR00044_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten