RS OGH 1971/6/24 1Ob126/71

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Veröffentlicht am 24.06.1971
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Norm

ABGB §833 E
JN §1 DVe1

Rechtssatz

Ein Begehren, einen Miteigentümer auf die allen Miteigentümern gleichermaßen zustehende Benützung zu beschränken und ihm daher aufzutragen, den Zugang zu dem eigenmächtig in Alleinbenützung genommenen Liegenschaftsteil unversperrt zu halten, ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern auf dem Prozeßweg zu verfolgen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 126/71
    Entscheidungstext OGH 24.06.1971 1 Ob 126/71
    Veröff: MietSlg 23614

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013667

Dokumentnummer

JJR_19710624_OGH0002_0010OB00126_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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