RS OGH 2023/7/4 1Ob169/71; 1Ob270/71; 1Ob748/78; 5Ob711/79; 7Ob89/17i; 7Ob50/18f; 9Ob37/18h; 5Ob57/2

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Veröffentlicht am 24.06.1971
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DI
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Die Zwangslage, die eine Anfechtung wegen Wuchers rechtfertigt, kann auch vor vorübergehend, psychisch oder vermeintlich sein und in Befürchtungen bestehen, durch Nichthonorierung fälliger Wechsel an Kreditwürdigkeit und geschäftlichem Ansehen einzubüssen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0016878

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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