Norm
ABGB §830 B2bRechtssatz
Der mit Teilungsklage belangte Miteigentümer kann daraus, daß ihm lt den vom Kläger formulierten Versteigerungsbedingungen auf der zu versteigernden gemeinsamen Liegenschaft ein lebenslängliches Nutzungsrecht grundbücherlich eingeräumt werden soll, den Einwand der Unzeit nicht ableiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013317Dokumentnummer
JJR_19710630_OGH0002_0070OB00086_7100000_001