Norm
ABGB §921Rechtssatz
Der im Leistungsverzug befindliche Vertragsteil kann sich dem deshalb zurücktretenden und Schadenersatz fordernden Teil gegenüber auf sein mangelndes Verschulden am Verzug berufen. Er ist dafür beweispflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018616Dokumentnummer
JJR_19710630_OGH0002_0050OB00088_7100000_005