RS OGH 1971/6/30 5Ob88/71, 1Ob715/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1971
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Norm

ABGB §921
ABGB §1298

Rechtssatz

Der im Leistungsverzug befindliche Vertragsteil kann sich dem deshalb zurücktretenden und Schadenersatz fordernden Teil gegenüber auf sein mangelndes Verschulden am Verzug berufen. Er ist dafür beweispflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018616

Dokumentnummer

JJR_19710630_OGH0002_0050OB00088_7100000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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