Norm
ABGB §37 ARechtssatz
Die Bestimmungen über die Verjährung gehören nach der in Österreich und der Schweiz herrschenden Auffassung dem materiellen Recht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0045231Im RIS seit
30.06.1971Zuletzt aktualisiert am
19.02.2024