RS OGH 1971/6/30 IVZR189/69

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Veröffentlicht am 30.06.1971
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Norm

VersVG §67 Abs2

Rechtssatz

Der Übergang des Ersatzanspruchs ist nach § 67 Abs 2 VersVG auch dann ausgeschlossen, wenn die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehende häusliche Gemeinschaft zwischen dem Versicherungsnehmer und dem haftpflichtigen Familienangehörigen nicht bis zur Ersatzleistung des Versicherers fortbesteht (hier Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung).

Veröff: VersR 1971,901

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0104006

Dokumentnummer

JJR_19710630_AUSL000_0040ZR00189_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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