RS OGH 1971/6/30 6Ob80/71

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Veröffentlicht am 30.06.1971
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Norm

ABGB §1017
ABGB §1028
ABGB §1395

Rechtssatz

Der Umfang einer Vollmacht ist primär aus der Urkunde der Bestellung zu entnehmen. Zur Frage, ob eine vom Bauherrn mit der Projektierung und Überwachung eines Baues beauftragte Baugesellschaft zur Empfangsnahme der Abtretungserklärung befugt ist, die die bauausführende Firma bezüglich einer dem Bauherrn gelegten Rechnung gegenüber einer Kreditunternehmung abgibt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 80/71
    Entscheidungstext OGH 30.06.1971 6 Ob 80/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0019723

Dokumentnummer

JJR_19710630_OGH0002_0060OB00080_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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