Norm
ABGB §921Rechtssatz
Der wegen Lieferungsverzug des Verkäufers zurücktretende Käufer ist nicht verpflichtet, vor Abschluß eines Deckungskaufes beim Gegner anzufragen, ob dieser eine ähnliche Ware liefern könne. Dieses Angebot hat vom Verkäufer auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018608Dokumentnummer
JJR_19710630_OGH0002_0050OB00088_7100000_003