RS OGH 2016/1/28 2Ob314/70, 8Ob263/71, 4Ob319/72, 2Ob193/75 (2Ob194/75), 3Ob512/76 (3Ob513/76), 6Ob7

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Veröffentlicht am 08.07.1971
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Rechtssatz

Die Ablehnung einer Verfahrensunterbrechung kann unter dem Gesichtspunkt einer Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nur dann angefochten werden, wenn die Unterbrechung im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0036983

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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