Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Ob die spätere Auflösung der Ehe oder eine dauernde Auflösung der ehelichen Gemeinschaft den durch die Eheschließung begründeten Anspruch auf Bestellung eines Heiratsgutes wegfallen läßt, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt und daher eine Auslegungsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0086842Dokumentnummer
JJR_19710714_OGH0002_0070OB00124_7100000_002