Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Der ab dem Zeitpunkt der Eheschließung grundsätzlich bestehende Anspruch auf Bestellung eines Heiratsgutes fällt weg, falls die anspruchsberechtigte Tochter vor Anspruchserhebung stirbt oder falls die Ehe für nichtig erklärt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0022661Dokumentnummer
JJR_19710714_OGH0002_0070OB00124_7100000_001