RS OGH 1971/7/29 3Ob78/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.1971
beobachten
merken

Norm

EO §1 Z7 IIG
EO §35 Ag
EO §36 Ab
KO §61

Rechtssatz

Die nachträgliche Einschränkung der Forderungsanmeldung, die bereits gem § 61 KO einen gültigen Exekutionstitel bildet, ändert nichts an dessen Fortbestand. Es ist daraus weder ein Verzicht auf die Exekutionsführung oder ein Erlöschen des Anspruches zu entnehmen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 78/71
    Entscheidungstext OGH 29.07.1971 3 Ob 78/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0000153

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten