Norm
ABGB §1116 DRechtssatz
Aus der Formulierung des Mietvertrages, daß der Vermieter die Wohnung dem Mieter ab einem bestimmten Zeitpunkt bis zu der vom Mieter erfolgenden Kündigung vermiete, kann ein vertraglicher Kündigungsverzicht des Vermieters auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des ursprünglichen Mieters nicht abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0021090Dokumentnummer
JJR_19710729_OGH0002_0060OB00145_7100000_001