RS OGH 1971/8/5 7Ob104/71

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Veröffentlicht am 05.08.1971
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Rechtssatz

Die Frage, ob Auslagen für Trauerkleider zu den Begräbniskosten nach § 549 ABGB gehören oder nicht, ist im Gesetz nicht zweifelsfrei geregelt.Die Frage, ob Auslagen für Trauerkleider zu den Begräbniskosten nach Paragraph 549, ABGB gehören oder nicht, ist im Gesetz nicht zweifelsfrei geregelt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 104/71
    Entscheidungstext OGH 05.08.1971 7 Ob 104/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099374

Dokumentnummer

JJR_19710805_OGH0002_0070OB00104_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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