Norm
ABGB §549Rechtssatz
Die Frage, ob Auslagen für Trauerkleider zu den Begräbniskosten nach § 549 ABGB gehören oder nicht, ist im Gesetz nicht zweifelsfrei geregelt.Die Frage, ob Auslagen für Trauerkleider zu den Begräbniskosten nach Paragraph 549, ABGB gehören oder nicht, ist im Gesetz nicht zweifelsfrei geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099374Dokumentnummer
JJR_19710805_OGH0002_0070OB00104_7100000_001