RS OGH 2013/12/17 5Ob184/71, 8Ob95/13y, 8Ob126/13g

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Veröffentlicht am 11.08.1971
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Rechtssatz

Der Vertreter eines Gläubigers hat im Konkursverfahren keine Parteistellung. Er kann daher auch nicht im eigenen Namen einen mit dieser Sache befassten Richter ablehnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0045987

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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