RS OGH 1971/9/2 1Ob178/71

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Veröffentlicht am 02.09.1971
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Norm

ABGB §1304 C

Rechtssatz

Gegenseitiges Schießen Halbwüchsiger mit Luftdruckgewehren. Unfall nach Beendigung des "Spieles", daher kein Mitverschulden eines Vierzehneinhalbjährigen, der in berechtigtem Vertrauen auf die Beendigung seine Deckung verlassen hatte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 178/71
    Entscheidungstext OGH 02.09.1971 1 Ob 178/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027088

Dokumentnummer

JJR_19710902_OGH0002_0010OB00178_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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