Norm
ABGB §1304 CRechtssatz
Gegenseitiges Schießen Halbwüchsiger mit Luftdruckgewehren. Unfall nach Beendigung des "Spieles", daher kein Mitverschulden eines Vierzehneinhalbjährigen, der in berechtigtem Vertrauen auf die Beendigung seine Deckung verlassen hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027088Dokumentnummer
JJR_19710902_OGH0002_0010OB00178_7100000_001