RS OGH 1973/9/25 7Ob149/71, 4Ob71/73

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Veröffentlicht am 10.09.1971
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Rechtssatz

Rechtliches Interesse des Versicherungsnehmers an der Feststellung, daß er nicht gemäß § 158 f VersVG regreßpflichtig sei, wenn ihn der Versicherer nach Befriedigung des Geschädigten unter Hinweis auf § 12 Abs 3 VersVG zum Rückersatz des an den Geschädigten geleisteten Betrages aufforderte.Rechtliches Interesse des Versicherungsnehmers an der Feststellung, daß er nicht gemäß Paragraph 158, f VersVG regreßpflichtig sei, wenn ihn der Versicherer nach Befriedigung des Geschädigten unter Hinweis auf Paragraph 12, Absatz 3, VersVG zum Rückersatz des an den Geschädigten geleisteten Betrages aufforderte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0039054

Dokumentnummer

JJR_19710910_OGH0002_0070OB00149_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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