RS OGH 1971/9/15 3Ob84/71

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Veröffentlicht am 15.09.1971
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Norm

ABGB §426
ABGB §427

Rechtssatz

Zu der für den Eigentumserwerb erforderlichen Übergabe einer in einer Werkstätte aufgestellten Maschine genügt es vollkommen, wenn die anläßlich der Miete der Werkstättenräumlichkeiten angekaufte Maschine nach Übergabe der Räumlichkeiten an den neuen Mieter in der Werkstätte verbleibt; die Benützung der Räumlichkeiten und der Maschine durch den neuen Bestandnehmer bzw Erwerber stellt eindeutig jene Lage her, durch die sich die Maschine sowohl faktisch als auch nach der Verkaufsauffassung in der macht des Erwerbers befindet. Eine Ortsveränderung oder eine zusätzliche Bezettelung der Maschine ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0011139

Dokumentnummer

JJR_19710915_OGH0002_0030OB00084_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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