RS OGH 2024/10/24 8Ob194/71; 1Ob759/78; 5Ob522/87; 6Ob309/02p; 8Ob105/24k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1971
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Norm

ABGB §1497 I
HGB §128
HGB §129 Abs1
HGB §129 Abs4
HGB §159

Rechtssatz

Die Klage gegen die Gesellschaft unterbricht die Verjährung gegen den nicht mitgeklagten Gesellschafter nicht. Ist bereits vor dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft in Ansehung seiner Person Verjährung eingetreten, kommt § 159 Abs 1 HGB nicht zum Tragen.Die Klage gegen die Gesellschaft unterbricht die Verjährung gegen den nicht mitgeklagten Gesellschafter nicht. Ist bereits vor dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft in Ansehung seiner Person Verjährung eingetreten, kommt Paragraph 159, Absatz eins, HGB nicht zum Tragen.

Entscheidungstexte

  • RS0034660">8 Ob 194/71
    Entscheidungstext OGH 16.09.1971 8 Ob 194/71
    Veröff: SZ 44/142 = RZ 1972,87
  • RS0034660">1 Ob 759/78
    Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 759/78
    nur: Die Klage gegen die Gesellschaft unterbricht die Verjährung gegen den nicht mitgeklagten Gesellschafter nicht. (T1) Veröff: SZ 52/133
  • RS0034660">5 Ob 522/87
    Entscheidungstext OGH 26.04.1988 5 Ob 522/87
    nur T1; Veröff: SZ 61/102 = WBl 1988,305 = RdW 1988,422 = GesRZ 1988,224
  • RS0034660">6 Ob 309/02p
    Entscheidungstext OGH 29.04.2004 6 Ob 309/02p
    Vgl aber; Beisatz: Dies gilt aber nicht, wenn ein ehemals persönlich haftender Gesellschafter in die Stellung eines Kommanditisten zurücktritt und als Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft weiterhin die Geschicke der Gesellschaft bestimmt. (T2)
  • RS0034660">8 Ob 105/24k
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 24.10.2024 8 Ob 105/24k
    vgl; Beisatz: Die Klage gegen eine Konzerngesellschaft ist nicht geeignet, die Verjährung eines Anspruchs gegen eine andere Konzerngesellschaft zu bewirken. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0034660

Im RIS seit

16.09.1971

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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