RS OGH 1971/9/21 4Ob57/71

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Veröffentlicht am 21.09.1971
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Norm

nö LAO §14 Abs3
Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft §19 Abs3

Rechtssatz

§ 19 Abs 3 des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft, wonach ein Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration) nicht besteht, wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt, steht mit § 14 Abs 3 nö LAO nicht im Widerspruch.Paragraph 19, Absatz 3, des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft, wonach ein Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration) nicht besteht, wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt, steht mit Paragraph 14, Absatz 3, nö LAO nicht im Widerspruch.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 57/71
    Entscheidungstext OGH 21.09.1971 4 Ob 57/71
    Veröff: SozM IC,795 = Arb 8898

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0066181

Dokumentnummer

JJR_19710921_OGH0002_0040OB00057_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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