Norm
StPO §331Rechtssatz
Eine sich aus der Niederschrift manifestierende mißverständliche Auslegung der an sich richtigen Rechtsbelehrung durch die Geschwornen stellt für sich allein den Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 8 StPO nicht her.Eine sich aus der Niederschrift manifestierende mißverständliche Auslegung der an sich richtigen Rechtsbelehrung durch die Geschwornen stellt für sich allein den Nichtigkeitsgrund des Paragraph 345, Ziffer 8, StPO nicht her.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100753Dokumentnummer
JJR_19710922_OGH0002_0110OS00114_7100000_003