RS OGH 1971/9/23 1Ob225/71, 4Ob579/75, 1Ob541/83 (1Ob542/83), 9Ob169/98p, 6Ob189/16m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1971
beobachten
merken

Norm

ZPO §532 Abs2

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht nach Beweiswiederholung die maßgeblichen Feststellungen des Erstgerichtes übernommen, ist zur Verhandlung und Entscheidung über die Wiederaufnahmsklage das Erstgericht zuständig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0044566

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten