Norm
EntmO §1Rechtssatz
Die beschränkte Entmündigung berührt als solche nicht die Prozeßfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit im Strafverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0059304Im RIS seit
30.09.1971Zuletzt aktualisiert am
08.05.2025