Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Auch im Fall einer berechtigten Austrittserklärung behält ein Betriebsratsmitglied seine vertragsmäßigen Entgeltansprüche bis zu dem Zeitpunkt, in dem es ordnungsgemäß hätte gekündigt werden können, also bis zum Erlöschen seines Betriebratsmandats.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0021615Dokumentnummer
JJR_19711005_OGH0002_0040OB00065_7100000_001