RS OGH 1971/10/6 3Ob107/71

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Veröffentlicht am 06.10.1971
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Norm

ABGB §1299 C
EO §118 Abs2

Rechtssatz

Haftung des Zwangsverwalters für Abgänge, die ein von ihm aufgenommener Angestellter im zwangsverwalteten Unternehmen verschuldet. Das Maß der Diligenzpflicht eines Zwangsverwalters bestimmt sich nach der Bestimmung des § 1299 ABGB und nicht nach allfälliger Gepflogenheit bei der Besorgung eigener Geschäfte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0002551

Dokumentnummer

JJR_19711006_OGH0002_0030OB00107_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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