Norm
ABGB §1304 ARechtssatz
Wird in einer Revision nur § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht und nur ein Aufhebungsantrag gestellt, so kann vom OGH auf die die rechtliche Beurteilung betreffende Frage eines Mitverschuldens nicht eingegangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027426Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008