RS OGH 1971/10/6 5Ob159/71, 5Ob683/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1971
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Norm

ABGB §971
ABGB §1016
ABGB §1035

Rechtssatz

Wirksamkeit des Leihvertrages für den Eigentümer der entlehnten Sache, wenn der Vertrag zwar durch einen Geschäftsführer ohne Auftrag abgeschlossen, vom Eigentümer aber dadurch nachträglich stillschweigend genehmigt wurde, daß er Schadenersatzansprüche aus dem Leihvertrag geltend macht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 159/71
    Entscheidungstext OGH 06.10.1971 5 Ob 159/71
    Veröff: JBl 1972,474 (kritisch Bydlinski)
  • 5 Ob 683/81
    Entscheidungstext OGH 15.12.1981 5 Ob 683/81
    Vgl auch; nur: Wirksamkeit des Leihvertrages wenn der Vertrag zwar ohne Auftrag abgeschlossen, aber nachträglich stillschweigend genehmigt wurde. (T1) Beisatz: Hier: Leihgaben für eine Ausstellung. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0019064

Dokumentnummer

JJR_19711006_OGH0002_0050OB00159_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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