RS OGH 1971/10/6 3Ob104/71 (3Ob105/71), 3Ob16/77 (3Ob17/77), 8Ob508/79, 7Ob767/82, 7Ob636/86, 2Ob273

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Veröffentlicht am 06.10.1971
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Norm

ABGB §309
ABGB §366 A

Rechtssatz

Für den Begriff der Innehabung iS des § 309 ABGB muß mehr als das bloße räumliche Naheverhältnis vorliegen, es muß zumindest die äußere Erscheinung einer Rechtslage vorhanden sein, die bei Hinzutreten der weiteren Voraussetzungen als Besitz oder Eigentum gekennzeichnet wäre ( RZ 1961,198 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010105

Dokumentnummer

JJR_19711006_OGH0002_0030OB00104_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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