RS OGH 2006/2/15 5Ob250/71; 3Ob83/83; 2Ob689/87; 1Ob681/87; 4Ob627/88; 7Ob13/89; 3Ob118/92; 1Ob582/9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1971
beobachten
merken

Norm

ABGB §1358
  1. ABGB § 1358 heute
  2. ABGB § 1358 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Der Anwendungsbereich des § 1358 ABGB beschränkt sich keineswegs auf den Bürgen. Er erfasst auch andere Fälle der Zahlung einer fremden Schuld.Der Anwendungsbereich des Paragraph 1358, ABGB beschränkt sich keineswegs auf den Bürgen. Er erfasst auch andere Fälle der Zahlung einer fremden Schuld.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0032424

Im RIS seit

13.10.1971

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten