RS OGH 1971/10/13 5Ob187/71, 5Ob105/91, 8ObA343/98v

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Veröffentlicht am 13.10.1971
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Norm

HbG §13

Rechtssatz

Auch nach dem HbG kann einem Hausbesorger eine größere Wohnung teils als unentgeltliche Dienstwohnung, teils als Mietwohnung überlassen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0063043

Dokumentnummer

JJR_19711013_OGH0002_0050OB00187_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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