RS OGH 1971/10/13 5Ob248/71

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Veröffentlicht am 13.10.1971
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Norm

ABGB §91 B
ABGB §91 C3b

Rechtssatz

Eine Klage des Hauseigentümers auf Räumung der in seinem Haus befindlichen Ehewohnung durch seine Ehefrau, die er verlassen hat, widerspricht nicht schlechthin dem Wesen der Ehe. Voraussetzung der Berechtigung des Räumungsbegehrens sind die Angemessenheit der neuen Wohnung und die Zumutbarkeit der Übersiedlung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 248/71
    Entscheidungstext OGH 13.10.1971 5 Ob 248/71
    Veröff: MietSlg 23003

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0046983

Dokumentnummer

JJR_19711013_OGH0002_0050OB00248_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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