Norm
ABGB §91 BRechtssatz
Eine Klage des Hauseigentümers auf Räumung der in seinem Haus befindlichen Ehewohnung durch seine Ehefrau, die er verlassen hat, widerspricht nicht schlechthin dem Wesen der Ehe. Voraussetzung der Berechtigung des Räumungsbegehrens sind die Angemessenheit der neuen Wohnung und die Zumutbarkeit der Übersiedlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0046983Dokumentnummer
JJR_19711013_OGH0002_0050OB00248_7100000_001