Norm
VersVG §158Rechtssatz
Die Berufung auf die Verjährung des auf § 158 f VersVG beruhenden Rückgriffsanspruchs des Versicherers verstößt nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der vorausgegangene Deckungsprozeß erst nach vollendeter Verjährung des Rückgriffsanspruchs rechtskräftig beendet worden ist.Die Berufung auf die Verjährung des auf Paragraph 158, f VersVG beruhenden Rückgriffsanspruchs des Versicherers verstößt nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der vorausgegangene Deckungsprozeß erst nach vollendeter Verjährung des Rückgriffsanspruchs rechtskräftig beendet worden ist.
Veröff: VersR 1972,62 (Anmerkung hiezu von Kaulbach in VersR 1972,578)
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0104025Dokumentnummer
JJR_19711027_AUSL000_0040ZR00182_6900000_001