RS OGH 1971/10/27 5Ob284/71

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Veröffentlicht am 27.10.1971
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Rechtssatz

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, wann im Sinne des § 232 ABGB der Fall der "Not" im einzelnen vorliegt, oder wann die Veräußerung dem Pflegebefohlenen "zum offenbaren Vorteil" gereicht.Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, wann im Sinne des Paragraph 232, ABGB der Fall der "Not" im einzelnen vorliegt, oder wann die Veräußerung dem Pflegebefohlenen "zum offenbaren Vorteil" gereicht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 284/71
    Entscheidungstext OGH 27.10.1971 5 Ob 284/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0086796

Dokumentnummer

JJR_19711027_OGH0002_0050OB00284_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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